Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags? 
Für die administrative Bearbeitung und die Überprüfung eines Antrags auf Vollständigkeit und Aussagefähigkeit sind etliche Einzelschritte erforderlich. Wenn ein Antrag komplett mit sämtlichen Unterlagen bei uns eingeht und keine weiteren Fragen zu klären sind, ist eine zügige Entscheidung möglich. Sie sollte dem Antragsteller dann innerhalb von 4 Wochen vorliegen.

Warum ist die Stiftung telefonisch nur über den Anrufbeantworter zu erreichen?
Viele Antragsteller fragen telefonisch nach dem Stand ihres Antrags. Leider kostet dies viel Arbeitszeit. Wir haben uns daher entschlossen, die Frage nach dem Antragsstand nicht mehr zu beantworten. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf diese Frage weder telefonisch noch per e-Mail reagieren. Gerne rufen oder mailen wir zurück, wenn es sich um Fragen handelt wie z.B. danach, ob ein Antrag gestellt werden kann oder wenn es um wichtige Informationen zu einem uns bereits vorliegenden Antrag geht.

Ist soviel Papier für einen Antrag wirklich nötig?
Da die Stiftung die Antragsteller und deren Lebenssituation nicht persönlich kennen lernen kann, müssen die wichtigsten Informationen in Papierform übermittelt, durch Belege nachgewiesen und durch die Stellungnahme des Vertreters einer offiziellen Stelle bestätigt werden. Die Stiftungsaufsicht kann von der Stiftung jederzeit den Nachweis verlangen, dass die Mittel der Stiftung zweckentsprechend gewährt und verwendet worden sind, so dass wir unsererseits zu einer entsprechenden Dokumentation verpflichtet sind. Antragsteller erhalten ihre Belege, die wir nach Bearbeitung und Entscheidung eines Antrags nicht mehr benötigen, nur auf Wunsch zurück.

Hilft die Stiftung in akuten Notsituationen?
Für eine schnelle Hilfe in akuten Notsituationen ist die Otto und Lonny Bayer Stiftung nicht die richtige Adresse. Die Stiftung kann Anträge nicht innerhalb weniger Tage überprüfen und darüber entscheiden.

Warum hilft die Stiftung nicht bei Kautionen?
Zuwendungen für Kautionen stellt die Stiftung nicht zur Verfügung, da der Rückfluss der gewährten Mittel an die Stiftung nicht gewährleistet werden kann.

Warum gewährt die Stiftung keine Darlehen?
Die Stiftung ist dazu übergegangen, keine Darlehen mehr zu vergeben. Die Rückzahlung von Darlehen muss nachgehalten werden und ist insofern arbeitsaufwändig. Hinzu kommt, dass wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Darlehen schließlich doch in Zuschüsse umgewandelt werden müssen.